Praxis & Medizin
Corona Aktuelles:
Der Anspruch auf eine zweite Booster Impfung gilt generell für alle über 70 Jahre, für Bewohner und Betreute in Alten- und Pflegeheimen sowie Personen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Corona Infektionen, die 4 Wochen nach der letzten Impfung, durch gemacht worden sind, haben den gleichen Effekt wie eine Booster Impfung mit einem Corona Impfstoff.
Bei uns finden jeden Freitagnachmittag Corona Impfungen statt.